Allgemeine Hinweise:

Heilerlaubnis auf dem Gebiet der Psychotherapie:

Als Heilpraktikerin für Psychotherapie besitze ich die Heilerlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (von 1939), beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie. Hierdurch bin ich befugt, eine Vielzahl von psychischen Störungen zu diagnostizieren und auch zu behandeln (siehe Zielgruppen).

Wichtiger Hinweis: 

Meine Arbeit stellt keinen Ersatz für eine stationäre oder eine medikamentöse Behandlung dar, z.B. bei einer psychiatrischen Diagnosestellung. Bei Verdacht auf eine schwerwiegende Depression, Suizidalität, Psychose oder organische Erkrankung ist die ERSTE ANLAUFSTELLE DER HAUSARZT!

Vorteile einer Behandlung durch einen Heilpraktiker/eine Heilpraktikerin für Psychotherapie:

Dr. Werner Weishaupt (Heilpraktiker und Dozent für Psychotherapie und Kinesiologie sowie Präsident des VfP e.V) nennt hier einige:

  • Ergänzend zu den klassischen Verfahren sind auch alternative Behandlungsmethoden möglich.
  • Das Vorgehen ist nicht reglementiert und bedarf keiner Anträge und Genehmigungen.
  • Es muss nicht zwingend eine Krankheitsdiagnose gestellt und veröffentlicht werden, auch Konfliktberatung ist möglich.
  • Die Beratung oder Behandlung ist gegenüber Dritten (Versicherungen, Arbeitgeber, Behörden etc.) anonym.
  • Die freie Psychotherapie wurde in vielen Fällen als wirksamer erkannt als die traditionellen Verfahren.
  • Termine sind ohne lange Wartezeiten nach Dringlichkeit möglich und oft flexibel einzurichten.
  • Eine Absicherung ist beiderseits über freie vertragliche Vereinbarungen zu regeln.

Doch entscheidend ist in jedem Fall, ob die Chemie zwischen dem Klienten oder der Klientin und dem Therapierenden stimmt, so dass eine möglichst vertrauensvolle Atmosphäre herrscht und dadurch eine positive Beziehung aufgebaut und langfristig gelingen kann. Dies ist für eine Verbesserung oder Heilung der Beschwerden unerlässlich.

 

Behandlungsvertrag:

Ich unterliege der Schweigepflicht, die u.a. in einem Behandlungsvertrag (laut §630a BGB) geregelt ist.

Ausnahme: Ihr eigenes Leben, andere Menschen oder Dinge sind in ernster Gefahr (§34 StGB Rechtfertigender Notstand).

Der Behandlungsvertrag sowie eine Datenschutzvereinbarung nach DSGVO muss zu Beginn der Therapie unterschrieben werden.

Kostenübernahme:

Ich arbeite in einem ambulanten Setting, in der Regel auf Selbstzahlerbasis. Dies hat den Vorteil, dass ich deutlich kürzere Wartezeiten und eine flexiblere Termingestaltung anbieten kann.

Erfahrungsgemäß fördert eine Bezahlung aus eigener Tasche die Selbstwirksamkeit, Eigenverantwortung und die Bereitschaft zur Mitarbeit. Dies sind günstige Voraussetzungen zum Erreichen Ihrer gewünschten Therapieziele.

  • Vereinzelte (meist private) Krankenkassen übernehmen die Kosten auf Grundlage einer Zusatzversicherung für eine derartige Heilbehandlung oder auch eine kunsttherapeutische Maßnahme (ggf. anteilig). 
  • Finanzierungsmöglichkeit durch das Jugendamt (KJHG-Therapie): Kunsttherapie im Rahmen der Jugendhilfe nach SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) kann als Eingliederungshilfe (nach §35a SGB VIII) oder als Hilfe zur Erziehung (nach §27 Abs. 3 SGB VIII) oder auch in Form eines IZL-Antrages (individuelle therapeutische, heilpädagogische, psychologische und sozialpädagogische Zusatzleistungen) beim zuständigen Jugendamt (Wohnbezirk) beantragt werden. Dabei erfolgt die Feststellung des Therapiebedarfs durch einen der folgenden Fachdienste: Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst (KJpD), Schulpsychologischer Dienst (SchpD) oder Erziehungs- und Familienberatungsstelle (EFB). Die Kosten werden ggf. vom Jugendamt übernommen.
  • Finanzierungsmöglichkeit über die Eingliederungshilfe: Für seelisch, körperlich oder geistig behinderte oder von Behinderung bedrohte Jugendliche kann ggf. nach SGB VIII §35a ein Antrag auf Förderung einer kunsttherapeutischen Maßnahme gestellt werden (beim zuständigen Sozial- und Jugendamt). 

Bitte informieren Sie sich im Vorfeld ausführlich bei Ihrer Krankenkasse oder dem zuständigen Amt, ob eine Kostenübernahme oder ein Zuschuss, z.B. auch in Form einer Zusatzversicherung, möglich ist. 

Absage von vereinbarten Terminen:

Natürlich kann es passieren, dass ein vereinbarter Termin, z.B. aufgrund von Krankheit, nicht wahrgenommen werden kann. 

In diesem Fall gibt es folgende Vorgehensweise:

Der vereinbarte Termin kann kostenfrei bis spätestens 24 Stunden vorher per Anrufbeantworter 07227-7710413 oder per Mail kontakt@kunstimsinn.com abgesagt werden. 

Eine Absage zu einem späteren Zeitpunkt werde ich mit einem Ausfallhonorar von 50 Euro anrechnen. 

Bei keinerlei Information muss ich leider die vollen Kosten berechnen.   

Wichtige Kontakte:

Polizei-Notruf: 110

Notarzt/Rettungsdienst/Feuerwehr: 112

Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117

Psychiatrische Notfallambulanz:
MEDICLIN – Klinik an der Lindenhöhe
Tagesklinik für Kinder und Jugendliche
07222 5950610

Psychologische Beratungsstelle Bühl:
07222 381 2254
07222 381 2292
pb.buehl@landkreis-rastatt.de
www.landkreis-rastatt.de/landratsamt/aemteruebersicht/jugendamt/online-beratung

Telefonseelsorge:
+49 (0) 800 111 0 111
+49 (0) 800 111 0 222 (gebührenfrei)

Nummer gegen Kummer: 116 111
Für Kinder und Jugendliche:
www.kummerkasten-chat.de/nummer-gegen-kummer-chat/

Beratungsstelle für Suchterkrankung:
BLAUES KREUZ
Kinzigweg 3
76477 Elchesheim-Illingen
07245-860055
www.blaues-kreuz.de/de/wege-aus-der-sucht/

Beratungsstelle für Alkohol- und Medikamentenprobleme:
Sinzheimer Straße 38
76532 Baden-Baden
07221-9964780
www.bw-lv.de/home/

AA (Anonyme Alkoholiker):
Königsberger Straße 38
76532 Baden-Baden
07221-994852
www.anonyme-alkoholiker.de/

Beratungsstelle für Essstörungen:
www.bzga-essstoerungen.de

Cora Baden-Baden e.V. Verein gegen sex. Missbrauch u. Gewalt:
Briegelackerstraße 40
76532 Baden-Baden
07221 – 22095
www.cora-baden.de